"Pflegepflichtbesuch"
Pflegebedürftige, die ausschließlich durch ihre Angehörigen gepflegt werden sind dazu verpflichtet mindestens halbjährlich Beratungseinsätze bei den Pflegekassen nachzuweisen.
Diese Beratung dient dazu, ihre persönliche Situation hinsichtlich eventueller Verbesserungen zu durchleuchten.
Auch Pflegebedürftige, die durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, haben den Anspruch auf eine Pflegeberatung nach § 37,3 SGB XI
Die Pflegeberatung ist für Sie kostenlos, die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.
individuelle häusliche Schulungen*
Pflegende Angehörige leisten bei der Versorgung ihrer Pflegebedürftigen täglich großartiges.
Damit Sie mit dieser anspruchsvollen, teils auch fordernden Aufgabe nicht alleine gelassen werden, haben sie den Anspruch auf Unterstützung in Form von Schulung und Beratung zu den Themen, die Sie gemeinsam mit mir festlegen.
*derzeit nur mit Versicherten der AOK, Landwirtschaftlichen Krankenkasse, Knappschaft, Techniker Krankenkasse und Barmer abrechenbar.
*Selbstzahlerleistung*
Sie haben mit Pflege bisher noch nichts zu tun gehabt?
Sie merken, dass ihr Angehöriger immer mehr Hilfe benötigt und sind sich nicht sicher, ob er schon "pflegebedürftig" ist?
Sie brauchen Hilfe, können Ihren Hilfebedarf aber nicht konkret benennen?
Sie haben Fragen bezüglich der Finanzierung von Pflegeleistungen?
Ich berate Sie gerne zu allen Ihren Fragen
*Selbstzahlerleistung*
Sie möchten einen Antrag für einen Pflegegrad stellen, wissen aber gar nicht was dann weiter auf Sie zu kommt?
Sie fühlen sich mit der Antragsstellung überfordert und unsicher?
Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragsstellung und der Erledigung des "Papierkrams".
Je nach Wusch informiere ich Sie gerne über den Ablauf einer Pflegebegutachtung durch den medizinischen Dienst.